Alte Leipziger - Neuerungen

Erstellt am 01.08.2022

Die Alte Leipziger hat uns darüber informiert, dass zum 01.08.2022 einige Neuigkeiten auftreten. Unter anderem sind nachfolgende Themen betroffen:

Neue Mindest-Unterlage: Energieausweis
Seit dem 01.08.2022 gilt der Energieausweis bei allen grundbuchlich besicherten Krediten als Pflicht-Unterlage. Immer dann, wenn der Energieausweis gesetzlich vorliegen muss, muss er auch eingereicht werden. Dabei darf er nicht älter als 10 Jahre sein. 

Anpassung der Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten für die selbstgenutzte Immobilie wird von 1,50 € auf 2,00 € je qm Wohnfläche angehoben. Beim Modernisierungsdarlehen steigt gleichzeitig der Mindestbehalt für die eigene Immobilienfinanzierung von 1.000 € auf 1.100 €. 

Zins-Garant mit AL_Neo Klassik
Die aktuelle Marktsituation und die daraus resultierende Zinskorrektur in der ersten Jahreshälfte wurde zum Anlass genommen, den Zins-Garant neu zu denken und umzugestalten.

Die Änderung im Gegensatz zum alten Modell:

• verlängerte Gesamtlaufzeiten
• niedrigere Raten
• niedrigere Gesamt-Effektivzinsen

Der letzte Einreichungstermin für das alte Modell ist der 12.08.2022 mit vollständigen Unterlagen.

Seit dem 01.08.2022 sind die Modelle auf Europace umgestellt.

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