Oldenburgische Landesbank - Anpassung Kriterien zum 03.08.2022

Erstellt am 01.08.2022

Aufgrund der aktuellen Marktsituation hat uns die OLB über zwei Anpassungen ihrer Kriterien informiert, die nachfolgende Punkte betrifft: 

  • Der max. Beleihungsauslauf beträgt einheitlich 120% vdp-Wert (bisher 140% fremd- und 150% eigengenutzt)
  • Künftig wird in der KDR mit einer fixen Mindestannuität von 6,07% der ursprünglichen Darlehenssumme gerechnet und es wird dafür der bisherigen KDR-Mindestüberschuss von 100 EUR gestrichen. Die tatsächlich ermittelten Konditionen/Raten sind davon unberührt.

Die Änderungen treten zum 03.08.2022 in Kraft und werden in Europace fristgerecht umgesetzt.

Laufende Finanzierungsanträge, die noch zu den alten Bedingungen beantragt werden sollen, müssen bis zum 02.08.2022 eingereicht werden.

Auch künftig werden in vielen Fällen noch z. B. Kaufpreisvollfinanzierungen möglich sein. Eine deutliche Reduzierung der Bearbeitungszeiten wird spätestens nach den Ferien u. a. auch durch weitere Personalaufstockungen erfolgen.

Die OLB freut sich auf Deine Anträge.