DKB - Änderungen der Kriterien

Erstellt am 01.08.2022

Die DKB hat zum 01.08.2022 folgende Änderungen in den Kriterien vorgenommen:

  • Finanzierungen von maximal zwei Teildarlehen
  • die DKB akzeptiert nur Buchgrundschulden (keine Briefgrundschulden)
  • Finanzierungen von ausschließlich einem Objekt auf einem Flurstück
  • Kapitalbeschaffungen werden grundsätzlich in einer Summe ausgezahlt
  • für alle Neubauten, Käufe vom Bauträger und Modernisierungen maximal 10 Auszahlungen

Die Umsetzung auf den Plattformen ist beauftragt. Die neuen Kriterien gelten für alle ab dem 01.08.2022 eingebuchten Anträge.

Die ausführlichen Kriterien findest Du hier.